Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitgeberpflichten und Handlungsspielräume
Hitze am Arbeitsplatz stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen. Bei bestimmten Temperaturgrenzen sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.
Hitze am Arbeitsplatz stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen. Laut der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber ab bestimmten Temperaturgrenzen handeln. Bei Temperaturen über 26 Grad Celsius sind sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas zu ergreifen. Diese Pflicht betrifft insbesondere die Organisation der Arbeitsabläufe und die Bereitstellung von ausreichend Wasser. Abrupte Veränderungen der Temperatur können sich negativ auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken.
Wenn die Temperaturen über 30 Grad steigen, haben Beschäftigte laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes das Recht auf eine Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss die Gesundheit der Mitarbeiter im Blick behalten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, in kühleren Räumen zu arbeiten oder flexible Arbeitszeiten anzubieten. Die Verantwortung des Arbeitgebers erstreckt sich also auf die Schaffung eines gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen.